Balustraden

Balustraden bestehen aus den einzelnen Balustern sowie den Hand- und Fußläufen. Sie werden meist in Standardlängen geliefert und vor Ort auf die entsprechenden Maße geschnitten. Sämtliche Gehrungsschnitte werden daher an der Baustelle ausgeführt, während Rundungen bereits werkseitig nach dem vorgegebenen Radius berücksichtigt werden.

Pfeiler sind der Stabilität wegen alle 3 bis 4 m zu setzen. Die Mindesthöhe eines Geländers beträgt 90 cm. Die maximalen Abstände zwischen den Balustern (als Geländer) liegen bei 12 cm – gemessen an der größten Öffnung. Bei Balustraden, die nur der Trennung, nicht dem Schutz dienen, können die Baluster auch in größeren Abständen versetzt werden.

Wegen des großen Umfangs der Lieferpalette fordern Sie bitte Einzelprospekte der Hersteller an.