DIN 18333 "Betonwerksteinarbeiten" Betonwerksteinstufen auf betonierten Treppenläufen sind zwängungsfrei, z.B. auf Mörtelquerstreifen zu verlegen.
Dies gilt für Winkel, L-Stufen und plattenförmige Trittstufen. Ausnahme sind Treppenstufen, die auf Trittschallmatten verlegt werden. Über diese Verlegung geben wir Hinweise in dem Kapitel "Betonwerksteinstufen trittschallgedämmt verlegt".
Die 4 Grundregeln
Beachten Sie bitte die 4 Grundregeln der richtigen Verlegung von Betonwerksteinstufen:
(1) Kein Einspannen
(2) Verlegung auf Mörtelquerstreifen
(3) Sockelleisten nicht direkt auf Betonwerksteinstufen setzen
(4) Die Stellstufe bleibt bei Winkelstufen unvermörtelt
(1) Einspannen in das seitliche Mauerwerk. Die Sockelleiste darf nicht direkt auf die Stufe gesetzt werden und muß dauerelastisch verfugt werden.
(2) Verlegung nur auf zwei Mörtelstreifen am äußersten Ende der Betonwerksteinstufen
Bei Längen über 1,10 m sind die Mörtelstreifen nach innen zu verlegen (auf der Gesamtlänge, nicht breiter als 12 cm)
(3) Auch bei der Anordnung der Mörtelstreifen darf die Sockelleiste nicht direkt auf die Stufe gesetzt werden.
(4) Die Stellstufe bleibt bei Winkel- oder L-Stufen unvermörtelt.
Betonwerksteinstufen trittschallgedämmt verlegt
Die DIN 18333 sagt unter Punkt 3.2.3 "Trittschallgedämmte Treppenstufen und Belagplatten sind bei unmittelbar darunter angeordneter Dämmschicht vollflächig zu verlegen".
Im Gegensatz zu Betonwerksteinstufen, die im direkten Verbund auf Mörtelquerstreifen verlegt werden, können auf Dämmschichten verlegte Stufenbeläge - wenn die Trittschallmatte direkt unter den Stufen angeordnet ist - im vollen Mörtelbett eingebaut werden. Durch die elastische Matte ist die Formänderung der Stufe gewährleistet. Fugen zwischen den Belägen und gegebenenfalls zur Wand müssen dauerelastisch geschlossen werden.