Merkblatt Treppen und Stufenanlagen aus Betonbauteilen im Außenbereich
Nachweis der Eignung von Betonwerkstein nach DIN 18516-5
Statikaufsatz - Bemessung von Belägen und tragenden Bauteilen aus Betonwerkstein
Richtige Behandlung von Betonwerkstein im Winter
Hinweise und Tipps für den Außenbelag
Landesbauordnungen DIN 18 065 1/2001
Merkblatt Reinigung und Pflege
Merkblatt Qualitätsüberwachung
Ausblühungen (Kalkausscheidungen) auf Betonoberflächen entstehen oft bei kühler und nasser Witterung. Infolge Verzögerung des Erhärtungsverlaufs und dadurch einer besseren Löslichkeit von Kalziumhydroxid hat das beim Hydratationsprozess des Bindemittels frei werdende Kalkhydrat durch den Kapillarporenraum des Betongefüges Gelegenheit, mit dem Anmachwasser gelöst an die Betonoberfläche zu wandern. Dort nimmt das Kalziumhydroxid Kohlensäure auf, wodurch schwerlösliches Kalziumkarbonat (CaCO3) entsteht, welches auf der Betonoberfläche ausscheidet.
Durch extern eindringendes Fremdwasser (Regen-/Kondenswasser) werden Ausblühungen häufig stark gefördert. Je nach der Dichtigkeit des Betongefüges und der Verdunstungs-Geschwindigkeit kann Kalziumkarbonat an der Oberfläche sichtbar, aber auch unsichtbar innerhalb des Gefüges im Porenraum vorkommen. Die Diagramme veranschaulichen das Phänomen.
Ausblühungen werden jedoch im Laufe der Zeit von weichem Regenwasser gelöst und abgewaschen. Als Ad-hoc-Maßnahme zur schnellen Beseitigung kommt ein Abbürsten derOberflächen infrage. Ebenso besteht die Möglichkeit, durch Zementschleierentferner (absäuern mit verdünnter Säure) Kalkausscheidungen zu entfernen. Dies ist jedoch nur bei grob bearbeitenden Betonoberflächen anzuraten und nicht bei geschliffenen Betonwerksteinen, da die Oberfläche 1. rauer und 2. auch stumpfer wird. Ebenso ist dafür Sorge zu tragen, dass vor und nach dem Absäuern ausreichend gewässert wird, wodurch sichergestellt ist, dass auch alle Säurereste aus dem Beton vollständig entfernt werden, was ebenfalls die Gefahr weiterer Ausblühungen reduzieren hilft.
Ausblühungen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zu Reklamationen.